Eines der Pferde, die sechsjährige Pony-Stute Tanja, gehörte der Erstbekl. Die Zweitbekl. hielt dort den Wallach Flodo.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Danach stellen sich die Mißhandlungen, die der Erstbekl. an Frau F in seiner Wohnung vorgenommen hat, als Exzeßhandlungen dar.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Zu dem Unfall war es gekommen, weil der Fahrer des Busses, der Erstbekl., angefahren war, obwohl eine Plastiktüte, die die Kl. in der Hand hielt, zwischen den beiden sich schließenden Türhälften des Busses eingeklemmt war.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)