Für ein Kind mit dem niedrigsten Sozialhilfe-Bedarfssatz von 260 Mark bräuchte die Kommune bei einem Erstkindergeld von 200 Mark nur noch 60 statt heute 190 Mark draufzulegen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Auch das mickrige Erstkindergeld von 50 Mark blieb bis 1991 unverändert.
( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
Das Erstkindergeld müsse verdoppelt werden, die Länder brauchten mehr Geld, die geplate Unternehmenssteuerreform müsse mittelstandsfreundlich sein.
( Quelle: TAZ 1991)