Bei vierbeinigen Ersttätern beziehungsweise -beißern sei dies meist noch nicht der Fall.
( Quelle: TAZ 1997)
Der Arrest wird nie bei Ersttätern verhängt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Es gibt Jugendrichter, die einsichtigen Ersttätern den Makel der Vorstrafe ersparen, und es gibt den Täter-Opfer-Ausgleich, der es erst gar nicht zu Prozeß und Urteil kommen lassen will.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Das Gericht kann diese Maßnahme auch bei Ersttätern verhängen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Gerade bei jugendlichen Ersttätern müsse man sich fragen, ob nicht die Jugendhilfe mit mehr Kompetenz ausgestattet werden sollte, damit nicht sofort die Justiz einschreiten müsse.
( Quelle: Die Welt Online vom 22.07.2003)