Erstvergehen

  1. Streitpunkt ist das im Antidoping-Code festgelegte Strafmaß, demzufolge ein Erstvergehen mit einer zweijährigen Sperre und eine Wiederholungstat mit einem lebenslangen Bann geahndet wird. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.05.2004)
  2. Und so haben die Funktionäre des Leichtathletik-Verbandes USTAF das leidige Problem nun gelöst: Fortan soll es lebenslängliche Dopingsperre schon bei Erstvergehen mit anabolen Steroiden geben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 09.12.2003)
  3. Die Strafe für Erstvergehen beträgt zwei Jahre. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)