"Wer von unseren Kindern (Erben) nach dem Tode des von uns beiden Erstversterbenden seinen Pflichtteil verlangt, der soll auch nach dem Tod des Letztversterbenden nur seinen Pflichtteil erhalten."
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Wie hoch ist der Pflichtteil unserer drei gemeinsamen Kinder nach dem Erstversterbenden?
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)