"Antwort auf das Ersuchen ist das Dokument, mit dem der ersuchte Staat auf Grund des Ersuchens des ersuchenden Staates antwortet."
( Quelle: Die Zeit 1996)
Die Behandlung des Ersuchens entspricht nicht den maßgeblichen Vorschriften des Haager Übereinkommens über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (HBÜ).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der Hintergrund seines dringenden Ersuchens: Der Jurist muss sich im September vor einer Großen Strafkammer des Landesgerichts wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung verantworten.
( Quelle: DIE WELT 2000)