Ersuchens

  1. "Antwort auf das Ersuchen ist das Dokument, mit dem der ersuchte Staat auf Grund des Ersuchens des ersuchenden Staates antwortet." ( Quelle: Die Zeit 1996)
  2. Die Behandlung des Ersuchens entspricht nicht den maßgeblichen Vorschriften des Haager Übereinkommens über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (HBÜ). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Der Hintergrund seines dringenden Ersuchens: Der Jurist muss sich im September vor einer Großen Strafkammer des Landesgerichts wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung verantworten. ( Quelle: DIE WELT 2000)