Erwerbsminderungsrenten

  1. Betroffen davon sind nahezu alle Rentner, egal ob sie früher als Angestellte oder Selbstständige tätig waren, ob sie Witwen- oder Erwerbsminderungsrenten beziehen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 22.09.2004)
  2. Sobald mehr auf dem Lohnzettel erscheint, wird die Rente gekürzt: im Extremfall bis auf ein Drittel (vorzeitige Altersrenten) oder ein Viertel (Erwerbsminderungsrenten). ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.05.2004)