Erwerbstätigenbonus

  1. Vielmehr soll auf die dogmatische Einordnung des Erwerbstätigenbonus und auf Einzelfragen seines Ansatzes in der Unterhaltsrechnung eingegangen werden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Nachdem das Gesetz den Schuldenansatz verschieden regelt, erscheint es nicht zwingend, den Erwerbstätigenbonus dem Unterhaltsverpflichteten und Unterhaltsberechtigten ohne Rücksicht auf bestehende Verbindlichkeiten zu gewähren. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)