Vielmehr soll auf die dogmatische Einordnung des Erwerbstätigenbonus und auf Einzelfragen seines Ansatzes in der Unterhaltsrechnung eingegangen werden.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Nachdem das Gesetz den Schuldenansatz verschieden regelt, erscheint es nicht zwingend, den Erwerbstätigenbonus dem Unterhaltsverpflichteten und Unterhaltsberechtigten ohne Rücksicht auf bestehende Verbindlichkeiten zu gewähren.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)