Erwerbsunfähige

  1. Das neue Grundsicherungsgesetz gilt seit dem 1. Januar für Rentner und dauerhaft Erwerbsunfähige, die nicht mehr als 844 Euro im Monat zur Verfügung haben. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.01.2003)
  2. Für Schwerbehinderte und Berufs- sowie Erwerbsunfähige galt eine Altersgrenze von 62 Jahren, die später auf 60 Jahre abgesenkt wurde. 1989 machte von der flexiblen Altersrente fast jeder zweite männliche Altersrentner Gebrauch. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  3. Neu geordnet werden sollen die Renten für Berufs- und Erwerbsunfähige. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)