Erwerbsunfähigkeitsversicherung

  1. Durch die geplante Neuregelung würden die Tarifpartner keine Kontrolle und keinen Einfluss mehr auf die Verwendung der von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam zu zahlenden Prämien zur Arbeitslosen- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung haben. ( Quelle: Welt 1999)