Erziehungsbeihilfen

  1. Nach dieser Verfassungsbestimmung hat jeder junge Mensch das Recht auf eine seiner Begabung entsprechenden Erziehung und Ausbildung; der Staat hat hierzu alle erforderl. Mittel, insbesondere auch Erziehungsbeihilfen bereitzustellen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Auf die überwiegende Mehrzahl der Leistungen haben die Bürger einen gesetzlichen Anspruch: Sozialhilfe, Wohngeld und Erziehungsbeihilfen müssen gezahlt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.10.2002)