Nach dieser Verfassungsbestimmung hat jeder junge Mensch das Recht auf eine seiner Begabung entsprechenden Erziehung und Ausbildung; der Staat hat hierzu alle erforderl. Mittel, insbesondere auch Erziehungsbeihilfen bereitzustellen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Auf die überwiegende Mehrzahl der Leistungen haben die Bürger einen gesetzlichen Anspruch: Sozialhilfe, Wohngeld und Erziehungsbeihilfen müssen gezahlt werden.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.10.2002)