Und das BGB setzt sogar noch einen drauf: Liegen sich Eltern wegen einer Erziehungsfrage ständig in den Haaren, so "kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen" (Paragraf 1628).
( Quelle: Spiegel Online vom 12.10.2005)