Bei Prozessen gegen jugendliche Straftäter aber rangiert in den Gerichtssälen häufig noch der Erziehungsgedanke gegenüber Benachteiligten vor dem Strafaspekt.
( Quelle: Tagesspiegel vom 22.12.2004)
Für Jugendliche sieht das Gesetz vor, dass bei Verhandlungen über Straftaten nicht die Bestrafung, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.05.2003)
Stoy wies darauf hin, daß im Jugendstrafrecht lediglich der Erziehungsgedanke Platz habe und kein Raum für Forderungen bestehe, die Angeklagten aus generalpräventiven Gründen hart zu bestrafen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Im Unterschied zu Erwachsenenstrafrecht, das den Schuldausgleich vorsehe, stehe im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Im Jugendrecht stehe der Erziehungsgedanke vor der Strafe, sagte die Richterin.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Der Senatsvorsitzende Albrecht Henning begründete diese Entscheidung mit dem Alter der Angeklagten Frank M. und Christian R., bei denen nach dem Jugendgerichtsgesetz der Erziehungsgedanke im Vordergrund stünde.
( Quelle: DIE WELT 2000)