Beantragt wird das Erziehungsgeld bei den Bezirksämtern, möglichst gleich nach der Geburt.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 20.03.2005)
Das Netzwerk fordert dabei ein Erziehungsgeld von 1000 Euro pro Monat für Kinder bis zum dritten Lebensjahr, anschließend soll die Vergütung bei 500 Euro liegen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.05.2002)
Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub sollen außerdem verlängert werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)
Derzeit bekommen Eltern bei einem Jahreseinkommen von 29400 Mark nach dem sechsten Lebensmonat ihres Kindes nicht mehr das volle Erziehungsgeld, ab einem Einkommen von 462000 Mark fällt der Anspruch dann ganz weg.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Das Gesetz sieht eine Entbürokratisierung und eine stufenweise Erhöhung der Einkommensgrenzen für das Erziehungsgeld ab dem siebten Lebensmonat des Kindes vor.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)