Erziehungshaltung

  1. Die einseitige Erziehungshaltung des Vaters ist, kann sie nicht durch die angeordnete Maßnahme unterbunden werden, allerdings bedenklich und kann bei Fortführung weitere Einschränkungen seines Elternrechtes erforderlich machen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)