Zum Vergleich: Ein sogenanntes Babyjahr, also die Anerkennung der Erziehungsleistung bei der Rentenberechnung, ist derzeit 47,65 Mark im Monat "wert", wobei pro Kind höchstens drei Jahre geltend gemacht werden können.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Anders als bei der zum Vergleich herangezogenen sozialen Pflegeversicherung werde die Erziehungsleistung der Frau bei ihrer Alterssicherung berücksichtigt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.06.2003)
Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb die Formel von der Gleichwertigkeit von Beitrags- und Erziehungsleistung geprägt.
( Quelle: Tagesspiegel vom 22.11.2003)
Die deutlich niedrigeren Renten für diejenigen, die Kinder großgezogen haben, "lassen sich am besten dadurch verbessern, daß die elterliche Erziehungsleistung stärker als bisher bei den späteren Renten berücksichtigt wird".
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)