Das Elternpaar hatte eine Verletzung seiner Erziehungsrechte nach Artikel 6 Grundgesetz geltend gemacht.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Sämtliche Erziehungsrechte lägen den geltenden Gesetzen zufolge ausschließlich bei der biologischen Mutter Loret Karman.
( Quelle: Welt 1997)
Man berief sich auf das 'Naturrecht', schrieb der Kirche, kraft ihres 'göttlichen Erziehungsauftrages', selbständige Erziehungsrechte zu.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)