Da ein Jahr für alle Menschen gleich lang ist, ist ein Ausgleich in der vorgeschlagenen Form gerechter als jede andere Anrechnung von Erziehungszeiten, die sich bei unterschiedlichen Renten unterschiedlich hoch auswirkt.
( Quelle: Tagesspiegel vom 20.10.2003)
"...Eltern sollen während der Erziehungszeiten mindestens alle sechs Wochen eine Woche lang im Betrieb arbeiten können."
( Quelle: TAZ 1997)
Auch eine angemessene Anrechnung der Erziehungszeiten in der Rentenversicherung steht auf dem Forderungskatalog.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Mütter können die Anrechnung von Erziehungszeiten bei der Rente verlangen, wenn sie ihre Kinder während eines vorübergehenden Arbeitsaufenthalts des Vaters im Ausland geboren und betreut haben.
( Quelle: FAZ 1994)