Nach der derzeitigen Gesetzeslage haben selbst Opfer von verheerenden Unglücken, wie der Zugkatastrophe von Eschede nur Anspruch auf materiellen Schadenersatz, so zum Beispiel für zerstörte Gepäckstücke oder einen Krankenhausaufenthalt.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)
Der defekte Reifen schlug schon sechs Kilometer vor Eschede Löcher in die Schwellen.
( Quelle: BILD 1999)