Der Vorsitzende Richter Lothar Beseler erklärte, der entsprechende Passus in einer Ethik-Richtlinie des Unternehmens verstoße gegen die Verfassung.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.11.2005)
Nach einem Beschluß des Arbeitsgerichtes Wuppertal hätte der Betriebsrat zu sieben von 27 Bestimmungen der "Ethik-Richtlinie" - darunter das "Liebesverbot" am Arbeitsplatz - seine Zustimmung geben müssen, bevor sie in Kraft traten.
( Quelle: Die Welt vom 17.06.2005)