Der Senat hat beschlossen, bei Bauleitplanungen künftig schneller zu entscheiden, ob er von seinem Evokationsrecht Gebrauch macht.
( Quelle: Die Welt Online vom 28.05.2003)
Gleichzeitig hat der Senat jedoch das Recht, das Verfahren an sich zu ziehen (Evokationsrecht) und das Bürgerbegehren somit zu übergehen.
( Quelle: Die Welt Online vom 28.05.2003)