Grundlage für die Entscheidung der CSU-Spitze ist ein Papier, das auf Anregung der Münchner Bezirkschefin Monika Hohlmeier von den Ex-Richtern Konrad Kruis, Claus Müller und Johann Wittmann ausgearbeitet wurde.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.12.2003)
Den fünf Ex-Richtern und zwei Staatsanwälten wird vorgeworfen, den am 9. April 1982 verstorbenen Havemann rechtswidrig nach Vorgaben der DDR-Staatssicherheit 1976 zu mehrjährigem Hausarrest und 1979 zu einer Strafe von 10 000 Mark verurteilt zu haben.
( Quelle: Welt 1995)