Existenzgründungsseminars

  1. Abhängig von den betriebswirtschaftlichen Kenntnissen des Antragstellers kann die Agentur für Arbeit die Absolvierung eines Existenzgründungsseminars zu einer weiteren Bedingung für die Bewilligung des Überbrückungsgeldes machen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 16.04.2005)