Als "verfassungswidrig" hat der Mitherausgeber der Wochenzeitung "Die Zeit", Theo Sommer, die Vergabe von Exklusivrechten bei der Fernsehübertragung von Fußballspielen bezeichnet.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Für den Erwerb von Exklusivrechten an Sportgroßveranstaltungen ist das Recht auf Kurzberichterstattung relevant, weil dadurch die ausschließliche Ausstrahlung solcher Ereignisse im Bezahl-Fernsehen verhindert werden könnte.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)