Er müsste sich vom Bundesrat und Bundestag die "Experimentierklausel" beschließen lassen.
( Quelle: Die Welt 2001)
Die dritte und wahrscheinlichste Lösung aber sei: Das Gesetz erhält eine Experimentierklausel, und die Justizbehörden können dann für eine begrenzte Zeit selbst entscheiden, ob sie der Reform folgen wollen.
( Quelle: Die Zeit (09/2001))