Ursprünglich hätten große Waffenproduzenten Beteiligungen an Firmen in Drittländern für die Ausweitung ihrer Marktanteile erworben, solche Tochterunternehmen würden nun aber immer öfter für die Umgehung von Exportverboten benutzt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 25.06.2002)
Die Richter bestätigten damit im Wesentlichen eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000, nach der OpelNederland mit direkten Exportverboten gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen hat, reduzierten aber die Strafe um 7,5 Millionen Euro.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.10.2003)