Extraerwähnung

  1. Das TV- Magazin "Stern-TV", dessen Schlamperei im Zusammenhang mit Ankäufen von dem Filmfälscher Michael Born dem Koblenzer Landgericht bei seinem Urteil gegen Born (4 Jahre Haft) eine Extraerwähnung wert war, will weiter Schadenersatz von Born. ( Quelle: TAZ 1997)