Denn auch andere monopolartige Unternehmen, wie die Betreiber von Flug- oder Fährhäfen müßten jetzt ihre Preise für die Nutzung ihrer Einrichtungen nachvollziehbar offen legen, so daß eine Diskriminierung von Nutzern ausgeschlossen werden könne.
( Quelle: Die Welt vom 19.10.2005)
So kann der Gesetzgeber auch in Flug- oder Fährhäfen den Spätverkauf gestatten.
( Quelle: Welt 1998)