Fährhäfen

  1. Denn auch andere monopolartige Unternehmen, wie die Betreiber von Flug- oder Fährhäfen müßten jetzt ihre Preise für die Nutzung ihrer Einrichtungen nachvollziehbar offen legen, so daß eine Diskriminierung von Nutzern ausgeschlossen werden könne. ( Quelle: Die Welt vom 19.10.2005)
  2. So kann der Gesetzgeber auch in Flug- oder Fährhäfen den Spätverkauf gestatten. ( Quelle: Welt 1998)