Die Grundstücksbesitzer konnten sich dabei auf eine Fällgenehmigung der Senatsumweltverwaltung berufen, die zuletzt Ende November 1995 vom Berliner Verwaltungsgericht bestätigt wurde.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Die lapidare Auskunft: Fällgenehmigung liegt vor, ist in diesem Falle, da anderslautende Absprachen bestanden, schon mehr als zynisch.
( Quelle: TAZ 1997)
Zwar ist wegen der laufenden Gerichtsverfahren offiziell nichts zu erfahren, aber unter vier Augen sagt ein Stadtbediensteter, daß Rey "keine Fällgenehmigung" hatte.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
"Wir fordern das Bezirksamt auf, noch einmal die Fällgenehmigung für die Bäume zu überprüfen", sagte gestern Volkmar Wenk aus der Hirtenstraße, als er die Unterschriftenlisten überreichte.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)