Förderraumes

  1. In diese bereits seit April 1997 für die neuen Bundesländer und den Ostteil Berlins geltende Regelung wurde der Westteil Berlins auf Grund der vergleichbaren Arbeitsmarktlage sowie im Interesse eines einheitlichen Förderraumes einbezogen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)