Förderungsgrenze

  1. "Wer eine Mark mehr verdient, als die Förderungsgrenze beträgt, steigt in der Miete von sechs auf 25 Mark im freifinanzierten Wohnungsmarkt", erklärte dazu der Präsident des Gesamtverbandes der Wohnungswirtschaft, Jürgen Steinert. ( Quelle: TAZ 1991)