Förderungshöchstdauer

  1. Dabei sprach sich das Präsidium gegen alle Modelle aus, "die eine Verzinsung beziehungsweise eine Veränderung der Förderungshöchstdauer beim BAföG beinhalten". ( Quelle: )
  2. Die in Hessen nach Überschreitung der Förderungshöchstdauer zu entrichtenden zusätzlichen Studiengebühren in Höhe von 250 Mark sollen abgeschafft werden. ( Quelle: TAZ 1988)