Dabei sprach sich das Präsidium gegen alle Modelle aus, "die eine Verzinsung beziehungsweise eine Veränderung der Förderungshöchstdauer beim BAföG beinhalten".
( Quelle: )
Die in Hessen nach Überschreitung der Förderungshöchstdauer zu entrichtenden zusätzlichen Studiengebühren in Höhe von 250 Mark sollen abgeschafft werden.
( Quelle: TAZ 1988)