Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird allerdings nur dann gefördert, wenn der Anspruchsberechtigte spätestens im letzten Jahr des Förderzeitraumes auch mit der Nutzung einer Genossenschaftswohnung beginnt.
( Quelle: Tagesspiegel vom 04.01.2004)
Denn die bisherigen Geldanleger werden ihre Einlage am Ende des achtjährigen Förderzeitraumes zurückhaben wollen.
( Quelle: Die Zeit (18/2004))