Förderzwecke

  1. Die Förderzwecke reichen vom sozialen Wohnungsbau und dem Studentenwohnraum über zahlreiche soziale Anliegen wie Altenheime, Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen, Krankenhäuser, Jugendhilfeobjekte bis hin zur Förderung von Schulen und Hochschulen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)