Fünf-Tage-Frist

  1. Nur ein Prozent der Suchmeldungen muß nach Ablauf einer Fünf-Tage-Frist als ungelöst an die Fluggesellschaften abgegeben werden. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  2. Für Bundesligaprofis ausländischer Nationalteams wird die Fünf-Tage-Frist gewahrt. ( Quelle: )