Nur ein Prozent der Suchmeldungen muß nach Ablauf einer Fünf-Tage-Frist als ungelöst an die Fluggesellschaften abgegeben werden.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Für Bundesligaprofis ausländischer Nationalteams wird die Fünf-Tage-Frist gewahrt.
( Quelle: )