Fünfjahresfrist

  1. Die neue Hausverwaltung, die Ernst Hachmann GmbH, lehnte die Bitte mit der Begründung ab, die vertraglich vereinbarte Fünfjahresfrist sei noch nicht abgelaufen. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. Danach, also viereinhalb, fünf oder sechs Jahre nach Studienaufnahme, beginnt die Fünfjahresfrist. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  3. Fällt die Entscheidung jedoch negativ aus, so scheidet der Bewerber nach Beendigung der Fünfjahresfrist aus. ( Quelle: Die Zeit (17/1997))
  4. Gelingt es ihnen, ihre Kosten vor Ablauf der Fünfjahresfrist zu senken, können sie einen zusätzlichen Gewinn verbuchen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.09.2004)