Der international festgelegte und eingehaltene Grenzwert liegt bei 0,08 Watt pro Kilogramm (gültig für unbegrenzten Aufenthalt) und damit bei einem Fünfundzwanzigstel der Grenze.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Die Scheibe erstreckt sich in enger Nachbarschaft des Sterns und schattet etwa ein Fünfundzwanzigstel seiner Leuchtkraft ab.
( Quelle: Handelsblatt vom 26.07.2005)