Fünfundzwanzigstel

  1. Der international festgelegte und eingehaltene Grenzwert liegt bei 0,08 Watt pro Kilogramm (gültig für unbegrenzten Aufenthalt) und damit bei einem Fünfundzwanzigstel der Grenze. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Die Scheibe erstreckt sich in enger Nachbarschaft des Sterns und schattet etwa ein Fünfundzwanzigstel seiner Leuchtkraft ab. ( Quelle: Handelsblatt vom 26.07.2005)