Dabei handelt es sich um eine staatlich finanzierte Fürsorgeleistung für Bedürftige.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.08.2004)
Diese Fürsorgeleistung erhalten bisher Arbeitslose, die bedürftig sind, aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben haben.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)