Die F-GmbH hatte bei der Kl. am 9. 7. 1984 Spritzgußwerkzeuge bestellt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Überdies ist entgegen der Ansicht des BerGer. die Mithaftung der Gemeinschuldnerin für die Schulden der F-GmbH eigenkapitalartig ausgestaltet.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)