Der er Erlass ist nach Auffassung der FDP unwirksam, da ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz nicht durch einen Verwaltungsakt aufgehoben werden könne, betonte FDP-Fraktiongeschäftsführer Jürgen Koppelin am Donnerstag.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.12.2004)