Im Zusammenhang mit einem Konto der FDP-Fraktion, das für die Altersversorgung von FDP-Funktionsträgern bestimmt ist, prüft die Bundestagsverwaltung, ob ein Verstoß gegen das Gesetz zur Parteienfinanzierung vorliegt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.04.2004)