FDP-Konto

  1. Allerdings, so Westerwelle, habe Möllemann ja schon gegenüber der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft gestückelte Einzahlungen auf ein FDP-Konto und damit einen Verstoß gegen das Parteiengesetz eingeräumt. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 27.11.2002)