Fachbegriffs

  1. Vielmehr stellt er einen dialektischen Prozeß dar, der nicht nur die Veränderung des tatsächl. und rechtl. Umfelds zur Kenntnis nimmt, sondern auch die in der Wahl des jeweiligen Fachbegriffs enthaltene gesetzgeberische Wertung berücksichtigt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)