Als Konsequenz daraus wurden in einer Reihe von psychiatrischen Universitätsabteilungen, Fachkrankenhäuser und Suchtkliniken spezialisierte Stationen eingerichtet.
( Quelle: Welt 1998)
Neben einer angemessenen Personalausstattung forderten die Bezirke deshalb, Patienten aus dem Maßregelvollzug, die therapeutisch nicht beeinflusst werden können, nicht länger in den forensischen Abteilungen der Fachkrankenhäuser unterzubringen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.09.2001)