Fachschulabschlüssen

  1. Die Wissenschaftsverwaltung weist darauf hin, daß auch weiterhin Anträge zur Gleichstellung von Hoch- und Fachschulabschlüssen, die bis Ende 1993 erworben und nach früherem Recht der DDR begonnen wurden, gestellt werden können. ( Quelle: TAZ 1994)