Ist das Guthaben aber schon vor dem Examen aufgebraucht, zum Beispiel wegen Fachwechsels, lässt der Minister es offen, ob dann die Länder gegebenenfalls Gebühren für zusätzliche Veranstaltungen kassieren können.
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"Das Gericht hat der Ausländerbehörde bezüglich des Fachwechsels quasi signalisiert: "Ihr dürft da nicht dazwischenfunken", so Rechtsanwalt Mahmut Erdem, der den Studenten vertritt.
( Quelle: TAZ 1997)