"Aber mit der Fahrerfrage beschäftige ich mich erst ab August", wehrt Theissen ab.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.07.2005)
Das Gericht stellte fest, der Kostenbescheid sei zu Recht ergangen; der Betroffene habe zweimal die Möglichkeit gehabt, zur Fahrerfrage Stellung zu nehmen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)