Fahrlässige Körperverletzung wirft die Staatsanwaltschaft einem 23 Jahre alten Mann vor, der sich von Mittwoch an vor dem Amtsgericht in Bad Segeberg verantworten muss.
( Quelle: Abendblatt vom 26.09.2004)
Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr soll nach dem hessischen Vorschlag nur noch strafrechtlich verfolgt werden, falls die Opfer das wollen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)