Fahrmarke

  1. Für einen Einspänner mußte man 15 Silbergroschen pro Stunde für eine Stadtfahrt entrichten und erhielt eine "Fahrmarke", mit der man sich bei "ungebührlichem Betragen eines Kutschers" an das Polizei-Präsidium wenden konnte. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)