Bei Hereinbrechen der Dunkelheit fährt der Fahrlehrer zunächst mit dem Fahrschulfahrzeug voraus, während die Fahrschülerin mit dem Leichtkraftrad folgt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Eine Arzthelferin muss zur Arbeit; eine Fahrschülerin steckt in ihrer letzten Praxisstunde vor der Prüfung.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 28.01.2002)